1.2 Einflussnahme der US-Militärregierung auf die Lizenzpresse
Die Lizenzpresse
wurde von der US-Militärregierung
als wichtiges Instrument zur Demokratisierung der
deutschen Gesellschaft angesehen. Dabei lag ihr besonders an der Entwicklung
eines professionellen und verantwortungsbewussten Journalismus innerhalb der Lizenzpresse.
Dennoch beschränkte sie ihre Einflussnahme auf ein Minimum, um die Akzeptanz
der lizenzierten Zeitungen in der Bevölkerung nicht durch zu große
Einschränkung der Pressefreiheit zu gefährden.
Von besonderer Wichtigkeit für die
Glaubwürdigkeit der Presse war hierbei, dass die Amerikaner auf jegliche
Vorzensur der Lizenzzeitungen verzichteten. Stattdessen nahmen sie bis Sommer
1946 durch die Monopolstellung der unter amerikanischer Leitung stehenden Deutschen Allgemeinen
Nachrichten-Agentur (DANA) nur indirekt Einfluss auf die inhaltliche
Gestaltung der Lizenzzeitungen.
Des Weiteren fand durch Pressetagungen, Beratung der Lizenzträger durch
amerikanische Presseoffiziere
und Rundbriefe zur Informationsgebung und Erklärung der amerikanischen
Sichtweise auch konkrete inhaltliche Einflussnahme statt. Diese hielt sich
jedoch durch die Beschränkung auf PR-Kampagnen zu einigen wenigen Themen in
engen Grenzen.
Deutsche und französische Verleger in Straßburg, 1953
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Daneben unterlag die Pressefreiheit einigen
inhaltlichen Einschränkungen, die vor allem der Entnazifizierung und der
politischen Stabilität im besetzten Deutschland dienen sollten. Die Militärregierung
verbot hauptsächlich die Propagierung antidemokratischer oder militaristischer Ideen,
vor allem von nationalsozialistischem und verwandtem Gedankengut. Außerdem
durfte die Presse keine Artikel abdrucken, die zur Gefährdung der militärischen
Sicherheit, Uneinigkeit zwischen den Besatzungsmächten oder den Vereinten
Nationen hätten führen können. Böswillige Kritik an Maßnahmen und einzelnen
Beamten der amerikanischen
Militärregierung und auch der anderen Besatzungsmächte
war ebenfalls verboten.
Die Kontrolle der Einhaltung dieser
Einschränkungen wurde durch das im Herbst 1945 geschaffene zentrale „Scrutiny
Board“ mit Unterstützung der auf Landesebene tätigen „Scrutiny Officers“
garantiert. Das „Scrutiny Board“ hielt nach genauem Studium der Lizenzzeitungen
Kritikpunkte fest und erstellte detaillierte Berichte. Wesentlich häufiger als
inhaltliche Beanstandungen, die sich zumeist auf Verstöße gegen das bis Oktober
1947 geltende Verbot von Kritik an der Sowjetunion bezogen, wurde
die mangelnde Einhaltung der professionellen journalistischen Form registriert.
Die Kritik blieb jedoch fast immer ohne Folgen
oder führte nur zur Verschickung eines ermahnenden Briefes. Maßnahmen wie die
Absetzung eines Lizenzträgers
wurden hingegen nur in den seltensten Fällen ergriffen. Insgesamt diente die
Arbeit mehr der internen Information und der Beratung der amerikanischen
Presseoffiziere als der nachträglichen Zensur.
Da die amerikanische Einflussnahme fast ausschließlich
in Form von Unterstützung der Lizenzträger ausgeübt
wurde, konnten sich diese relativ unabhängig von der Besatzungsmacht fühlen und
waren meist bereit, die Orientierungshilfen anzunehmen. Die weitgehende Pressefreiheit führte
zur Etablierung eines Vertrauensverhältnisses des Großteils der Bevölkerung zur
Lizenzpresse sogar über das Ende der Lizenzpflicht hinaus.
Deutsche Verleger, 1946
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Josef Felder und Curt Frenzel bei Veranstaltung des Pressewesens, 1946
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Josef Felder mit Curt Frenzel ( rechts )
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Verfasser: Constantin Pröll und Anja Ruisinger
Literatur:
Norbert Frei. Amerikanische Lizenzpolitik und deutsche Pressetradition. München 1986
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