Um die Entstehung eines demokratischen
Pressewesens in Deutschland zu sichern, durften auf Weisung der amerikanischen
Militärregierung zunächst nur von ihr lizenzierte Zeitungen erscheinen.
Nach dem Erreichen weitgehender Akzeptanz der Lizenzzeitungen in der
Bevölkerung und dem Ende der Papierkontingentierung im Juli 1948 kündigte die
US-Militärregierung am 5. Oktober 1948 an, die Lizenzzierungspflicht nach
Verabschiedung akzeptabler Pressegesetze durch die Landtage aufzuheben.
In Bayern trat die „Generallizenz Nr. 3“
schließlich gleichzeitig mit dem vom Landtag verabschiedeten Pressegesetz am
22. August 1949 in Kraft, obwohl einige von den Amerikanern geforderten Änderungen
am Pressegesetz erst später umgesetzt werden würden. Somit war ab diesem Tag
keine Genehmigung mehr für die Herausgabe von Zeitschriften und Zeitungen
notwendig.
Daraufhin entstanden zwar viele der früheren
Heimatblätter wieder, sie enthielten allerdings größtenteils mehr politische
Informationen und wurden einem höheren journalistischen Anspruch gerecht als
zur Zeit der Weimarer
Republik. Zudem blieb die befürchtete Flut nationalsozialistisch gefärbter
Zeitungen völlig aus. Daher konnte beispielsweise der Leiter des Amtes für
öffentliche Angelegenheiten beim „Office
of the U.S. High Commissioner for Germany“ feststellen, dass die große
Mehrheit der Zeitungsverleger und Redakteure, das in sie gesetzte Vertrauen
gerechtfertigt habe und die Blätter der Altverleger inzwischen einen auf gute
und solide Leistung gegründeten Ruf besäßen (vgl. Frei, S. 157).
August Schwingenstein, Edmund Goldschagg und Dr. Franz Josef Schöningh
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Als weiterer Erfolg für die amerikanische
Lizenzpolitik kam hinzu, dass die Lizenzzeitungen von der
Bevölkerung akzeptiert wurden und nach der Erteilung der Generallizenz im
Wettbewerb bestehen konnten. So ist beispielsweise die „Süddeutsche
Zeitung“ bis heute erfolgreich. Insgesamt kann man den US-Amerikanern mit
ihrer Politik den erfolgreichen Aufbau eines neuen, demokratischen
Pressewesens bescheinigen.
Verfasser: Constantin Pröll und Anja Ruisinger
Literatur:
Norbert Frei. Amerikanische Lizenzpolitik und deutsche Pressetradition. München, 1986
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