Reichstagsbrandverordnung, 28.02.1933
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Nach der Machtergreifung Hitlers
am 30. Januar 1933 löste Reichspräsident Hindenburg am 1. Februar den Reichstag
auf und ordnete Neuwahlen an. Am 4. Februar, nur drei Tage
später, unterzeichnete Paul
von Hindenburg die „Verordnung des Reichspräsidenten zum
Schutz des deutschen Volkes“. Diese beschnitt das Streikrecht, allgemeine Freiheitsrechte sowie Versammlungs- und Pressefreiheit. Durch das Verbot aller oppositioneller Zeitungen wurde so der Wahlkampf für SPD
und KPD schlicht unmöglich.
Angst vor den zunehmenden Gewaltausbrüchen der SA,
aber auch Hoffnung auf Widerstand kennzeichneten diese Phase der politischen Auseinandersetzung. Schließlich überschlugen sich die Ereignisse: Der Reichstag brannte.
Der Brand in der Nacht vom
27. auf den 28. Februar ebnete schließlich den Weg für die Nationalsozialisten. Der holländische Kommunist Marinus
von der Lubbe wurde der Brandstiftung bezichtigt und verhaftet. In der selben Nacht noch wurde mehrere tausend kommunistische Funktionäre festgenommen. Damit
gelang den Faschisten ein Überraschungsschlag ohnegleichen, die propagierte
Begründung war eine „Bedrohung durch die Bolschewisierung des Reiches“.
Am 28. Februar erschien
dann die „Verordnung zum
Schutz von Volk und Staat“ welche weit reichende Folgen hatte: Die Grundrechte der Weimarer Republik waren damit hinfällig, Hitler
und Hindenburg
hatten sich erfolgreich über die Verfassung hinweggesetzt und das Volk entmachtet. Die NSDAP
hatte es folglich geschafft, die Verfassung „auszuhebeln“, die Bevölkerung zu manipulieren und ging aus den Wahlen am 5. März mit 43,9 % als stärkste Kraft
hervor, die allerdings die DNVP
weiterhin als Bündnispartner benötigte.
Verfasserin: Juliane Rick
Literatur:
Josef Felder. Warum ich Nein sagte. Reinbek bei Hamburg, Rowohlt Taschenbuch 2002 (S. 114-134)
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