1.4 Erteilung der Generallizenz

Um die Entstehung eines demokratischen Pressewesens in Deutschland zu sichern, durften auf Weisung der amerikanischen Militärregierung zunächst nur von ihr lizenzierte Zeitungen erscheinen. Nach dem Erreichen weitgehender Akzeptanz der Lizenzzeitungen in der Bevölkerung und dem Ende der Papierkontingentierung im Juli 1948 kündigte die US-Militärregierung am 5. Oktober 1948 an, die Lizenzzierungspflicht nach Verabschiedung akzeptabler Pressegesetze durch die Landtage aufzuheben.
In Bayern trat die „Generallizenz Nr. 3“ schließlich gleichzeitig mit dem vom Landtag verabschiedeten Pressegesetz am 22. August 1949 in Kraft, obwohl einige von den Amerikanern geforderten Änderungen am Pressegesetz erst später umgesetzt werden würden. Somit war ab diesem Tag keine Genehmigung mehr für die Herausgabe von Zeitschriften und Zeitungen notwendig.
Daraufhin entstanden zwar viele der früheren Heimatblätter wieder, sie enthielten allerdings größtenteils mehr politische Informationen und wurden einem höheren journalistischen Anspruch gerecht als zur Zeit der Weimarer Republik. Zudem blieb die befürchtete Flut nationalsozialistisch gefärbter Zeitungen völlig aus. Daher konnte beispielsweise der Leiter des Amtes für öffentliche Angelegenheiten beim „Office of the U.S. High Commissioner for Germany“ feststellen, dass die große Mehrheit der Zeitungsverleger und Redakteure, das in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt habe und die Blätter der Altverleger inzwischen einen auf gute und solide Leistung gegründeten Ruf besäßen (vgl. Frei, S. 157).

Als weiterer Erfolg für die amerikanische Lizenzpolitik kam hinzu, dass die Lizenzzeitungen von der Bevölkerung akzeptiert wurden und nach der Erteilung der Generallizenz im Wettbewerb bestehen konnten. So ist beispielsweise die „Süddeutsche Zeitung“ bis heute erfolgreich. Insgesamt kann man den US-Amerikanern mit ihrer Politik den erfolgreichen Aufbau eines neuen, demokratischen Pressewesens bescheinigen.
Verfasser: Constantin Pröll und Anja Ruisinger
Literatur:
Norbert Frei. Amerikanische Lizenzpolitik und deutsche Pressetradition. München, 1986