2. Reichstagsbrand und Reichstagsbrandverordnung



Nach der Machtergreifung Hitlers am 30. Januar 1933 löste Reichspräsident Hindenburg am 1. Februar den Reichstag auf und ordnete Neuwahlen an. Am 4. Februar, nur drei Tage später, unterzeichnete Paul von Hindenburg die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes“. Diese beschnitt das Streikrecht, allgemeine Freiheitsrechte sowie Versammlungs- und Pressefreiheit. Durch das Verbot aller oppositioneller Zeitungen wurde so der Wahlkampf für SPD und KPD schlicht unmöglich. Angst vor den zunehmenden Gewaltausbrüchen der SA, aber auch Hoffnung auf Widerstand kennzeichneten diese Phase der politischen Auseinandersetzung. Schließlich überschlugen sich die Ereignisse: Der Reichstag brannte.
Der Brand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar ebnete schließlich den Weg für die Nationalsozialisten. Der holländische Kommunist Marinus von der Lubbe wurde der Brandstiftung bezichtigt und verhaftet. In der selben Nacht noch wurde mehrere tausend kommunistische Funktionäre festgenommen. Damit gelang den Faschisten ein Überraschungsschlag ohnegleichen, die propagierte Begründung war eine „Bedrohung durch die Bolschewisierung des Reiches“.
Am 28. Februar erschien dann die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ welche weit reichende Folgen hatte: Die Grundrechte der Weimarer Republik waren damit hinfällig, Hitler und Hindenburg hatten sich erfolgreich über die Verfassung hinweggesetzt und das Volk entmachtet. Die NSDAP hatte es folglich geschafft, die Verfassung „auszuhebeln“, die Bevölkerung zu manipulieren und ging aus den Wahlen am 5. März mit 43,9 % als stärkste Kraft hervor, die allerdings die DNVP weiterhin als Bündnispartner benötigte.
Verfasserin: Juliane Rick
Literatur:
Josef Felder. Warum ich Nein sagte. Reinbek bei Hamburg, Rowohlt Taschenbuch 2002 (S. 114-134)