1.3 Ausschreibung von Neuwahlen

Bereits am 1. Februar 1933 löste Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Betreiben Hitlers den Reichstag auf und ließ für den 5. März Neuwahlen ansetzen. Hitler erhoffte sich dadurch Stimmen aus den Lagern der Arbeiterparteien und somit die absolute Mehrheit im Reichstag zu gewinnen. Der Wahlkampf wurde von massivem Terror der SS, der SA und des Stahlhelms gegenüber den politischen Gegnern der Nationalsozialisten, insbesondere gegenüber den Mitgliedern der KPD und der SPD, begleitet.
Die Grundlage hierfür war die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933, welche die Grundrechte der persönlichen Freiheit sowie die der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit außer Kraft setzte. Zahlreiche Kommunisten und Sozialdemokraten kamen in Untersuchungshaft.

Trotz der aufwendigen Propaganda und den zahllosen Einschüchterungen ihrer politischen Gegenspieler erreichte die NSDAP nur 43,9 % aller Stimmen und verfehlte somit die absolute Mehrheit im Reichstag. Die SPD kam auf 18,3%, die KPD trotz des größtenteils aus dem Untergrund geführten Wahlkampfes auf 12,3% der Stimmen. Durch das enttäuschende Ergebnis dieser Wahl sah sich die NSDAP gezwungen mit der „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“, bestehend aus DNVP (Deutschnationale Volkspartei) und dem Stahlhelm, eine Koalition einzugehen. Der KPD wurden im Folgenden die Mandate entzogen, die SPD nur drei Monate später verboten.

Verfasserin: Carolin Metz
Quellen:
http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/etablierung/index.html
http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/wahl33/index.html
Josef Felder. Warum ich Nein sagte. Reinbek bei Hamburg, Rowohlt Taschenbuch 2002 (S. 99-108)