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7. Parlamentarisierung der Reichsverfassung

Als die OHL Anfang Oktober 1918 infolge der trostlosen militärischen Entwicklung - seit 14. September hatte Österreich Friedensverhandlungen aufgenommen, am 29. September hatte Bulgarien kapituliert, am 31. Oktober hatten die Türken die Waffen niedergelegt - auf den Abschluss eines Waffenstillstands und in diesem Zusammenhang auf eine Parlamentarisierung des Reiches drängte, um bessere Friedensbedingungen zu erlangen, unterstützte die MSPD den neuen Reichskanzler Prinz Max von Baden beim Demokratisierungsprozess und stellte zum ersten Mal zwei Staatssekretäre: Philipp Scheidemann und Gustav Bauer.


hier
Die Oberste Heeresleitung: Paul von Hindeburg, Wilhelm II. und Erich Ludendorff, 1918

Vollbild (28 kb)


Am 4. Oktober ging unter dem Druck der OHL das deutsche Gesuch um Waffenstillstand an die Alliierten hinaus. Es war mit der Hoffnung verbunden, auf der Basis der Wilson’schen 14 Punkte abschließen zu können. Am 23. Oktober ließ der amerikanische Staatssekretär Lansing die deutsche Regierung wissen, dass der Waffenstillstand den Alliierten die Möglichkeit geben müsse, die Durchführung jeder im Frieden zu treffenden Vereinbarung zu erzwingen. So wurde das Gesuch um Waffenstillstand mit der Forderung nach der militärischen Selbstaufgabe beantwortet. Deutschland hatte die Stunde für das Angebot eines Friedens ohne Annexionen verpasst und statt dessen eine überstürzte Bitte um Waffenstillstand ausgesprochen, die dem Eingeständnis gleichkam, dass es militärisch am Ende war.


Zur gleichen Zeit beschloss der Reichstag durch verfassungsänderndes Gesetz vom 28. Oktober den Übergang zum parlamentarischen Regierungssystem. Die wichtigste Neuerung dieser sogenannten Oktoberverfassung bestand darin, dass als Zusatz zum Artikel 15 der Reichsverfassung von 1871 der Reichskanzler zu seiner Amtsführung an das Vertrauen des Reichstages gebunden wurde. Die Verfassungsreformen setzten der Bismarckschen Reichsverfassung formell ein Ende. Der Reichskanzler bedurfte nun des Vertrauens des Reichstages, die Außenpolitik, das Heer und die Marine – bisher Reservate des Kaisers, unterlagen von nun an der Kontrolle durch das Parlament.


hier
Prinz Max von Baden

Vollbild (26 kb)


Die Verfassungsreformen vom Oktober 1918 erfüllten die alte sozialdemokratische Forderung nach Demokratisierung des Staates, aber sie kamen um viele Jahre zu spät, um noch in das Bewusstsein des Volkes zu dringen und dieses für den Staat zurückzugewinnen.



Text: Tobias Eder


Literatur und Internetressourcen:
www.SPD.de Geschichte
www.dhm.de/lemo (Innenpolitik im Kaiserreich)
Volker Berghahn, Das Kaiserreich 1871-1914.
Industriegesellschaft, bürgerliche Kultur und autoritärer Staat. Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte, 10. Auflage, Band 16; Stuttgart 2003; S. 305-332;
Michael Stürmer, Das ruhelose Reich. Deutschland 1866-1918; Berlin 1994
K.D. Erdmann, Die Zeit der Weltkriege, Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte, 9. Auflage, Stuttgart 1973
Hagen Schulze, Weimar. Deutschland 1917-1933; Berlin 1982
Walter Tormin (Hrsg.), Die Weimarer Republik; Hannover 1973

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